Auslandseinsätze generell absichern
Internationaler Krankenversicherungsschutz ist für jeden Arbeitgeber, der Mitarbeiter kurzzeitig oder langfristig entsendet, ein Muss. In großen Unternehmen ist dies etablierter Standard, doch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen dieses Risiko. Ein realer Fall aus der Praxis der Halleschen Krankenversicherung verdeutlicht die Risiken.
Manfred K. ist Spezialist für die Entwicklung und Inbetriebnahme großer Produktionsmaschinen. Für seinen international agierenden Arbeitgeber ist er regelmäßig im Ausland tätig. Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen absolviert er ohne Beanstandungen und regelmäßige Reise-Schutzimpfungen bieten ihm Schutz vor ansteckenden Krankheiten. In Vietnam wird er Opfer eines Unfalls: Ein Motorroller fährt ihn an, der Fahrer begeht Fahrerflucht. Manfred K. erleidet multiple Verletzungen des Gesichtsschädels, des Rückens und einen Beckenbruch und wird zur Notfallversorgung zunächst ins Distriktkrankenhaus in der Hauptstadt Hanoi transportiert.
Der Arbeitgeber schaltet die Krankenversicherung ein, die sofort alle notwendigen Schritte einleitet. Ein Gespräch zwischen einem unabhängigen Arzt in Deutschland und dem behandelnden vor Ort sowie ein „Klinik-Check“ führen zu dem Ergebnis, dass eine ausreichende medizinische Versorgung wegen mangelnder Fachkenntnisse und unzureichender Hygiene nicht gegeben ist. Die Verlegung nach Bangkok in ein Krankenhaus, das internationalen Standards genügt, ist medizinisch erforderlich und wird organisiert. Alleine die Kosten für den Transport nach Bangkok betragen 30.000 Euro, Behandlung und Operation kosten weitere 130.000 Euro. Hinzu kommt der anschließende Rücktransport nach Deutschland mit weiteren 60.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf weit über 200.000 Euro. Da der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, kommt ein Regress nicht in Frage. Wer zahlt also in diesem Fall?
Das Sozialgesetzbuch regelt in § 17 SGB V, dass der Arbeitgeber für alle Kosten in Folge Krankheit oder Unfall seiner entsandten Mitarbeiter aufzukommen hat. Der Arbeitgeber von Manfred K. muss also nicht nur den monatelangen Ausfall seines Mitarbeiters verschmerzen, sondern auch die angefallenen Behandlungs- und Transportkosten übernehmen. Mit einer Auslandskranken-Gruppenversicherung hatte er vorgesorgt: Der Krankenversicherer übernahm nicht nur die Kosten zu 100 Prozent, sondern kümmerte sich auch um die gesamte Organisation, die in einem solchen Fall notwendig ist, und stellte die optimale Versorgung und Anschlussbehandlung von Manfred K. sicher.
Hier wird „nur“ ein Einzelfall dargestellt, aber solche oder ähnliche Unfälle passieren jeden Tag – das finanzielle Risiko liegt dabei immer beim Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter entsendet.
Bildmotiv flickr if-CC BY-SA 2.0
Der Text ist unter der Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtline einverstanden. Wenn Sie unsere Inhalte verwenden möchten, geben Sie bitte als Quelle: www.trendreport.de sowie die Namen unserer Autoren stets an!