von Andreas Fuhrich

Zu den häufigen Besuchern gehörten Charles Baudelaire, Alexandre Dumas und Gérard de Nerval aber auch Honoré de Balzac, Gustave Flaubert und Victor Hugo machten ihre Aufwartung in einer geräumigen Wohnung des Malers  Fernand Boissard im Hôtel de Pimodan. Einmal im Monat kam dort unter Anleitung des Arztes Jacques-Joseph Moreau de Tours der Club des Hachichins („Klub der Haschischesser“) zusammen, um sich in Form von Selbstversuchen mit der psychischen Wirkung der Droge Haschisch zu beschäftigen.

Mittlerweile ist die Wirkung des aus weiblichen Cannabispflanzen gewonnenen Harzes hinlänglich bekannt. Insbesondere das darin enthaltene THC wirkt psychoaktiv und verursacht einen Rauschzustand. Aus diesem Grund ist der Besitz von Cannabisprodukten in Deutschland weitestgehend verboten. Ausnahmen bilden in der EU angebaute und zertifizierte Nutzhanfprodukte die einen THC-Wert von 0,2% nicht überschreiten sowie die medizinische Verwendung. Am 19. Januar 2017 verabschiedete der Bundestag hierzu einen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, sodass seit dem 10. März 2017 bedürftige Schwerkranke kontrolliert angebautes Cannabis auf Rezept bekommen können. Ärzte sollen dabei eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn noch andere Behandlungsoptionen bestehen.

In letzter Zeit werden immer mehr Produkte mit einem anderen Wirkstoff der Cannabispflanze beworben – dem Cannabidiol (CBD). Den Weg hierzu ebnete ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020. Dieses stellte fest, das CBD keine berauschende, psychoaktive Wirkung besitzt und somit auch nicht als Betäubungsmittel gelten könne. Schon zuvor kamen CBD-Produkte auf den Markt und erfreuten sich zunehmender Beliebtheit, doch das Urteil schaffte endlich Rechtssicherheit. Zum Verzehr darf CBD noch nicht angeboten, da dies gegen die „Novel-Food“-Verordnung der EU verstößt. Als Novel Food gelten demnach Lebensmittel, die vor 1997 nicht in einem nennenswerten Umfang in der EU verzehrt wurden. Solche Lebensmittel bedürfen einer gesonderten Zulassung durch die Europäische Kommission. Aktuell laufen drei Anträge auf Zulassung. Völlig legal hingegen sind beispielsweise Aroma-Öle oder Kosmetikprodukte. 17 Millionen Euro setzte die Hempro international GmbH, die eine breite Palette von Hanfprodukten und eben auch Kosmetika vertreibt in den Jahren 2019 und 2020 um und rechnet für 2021 mit einem weiteren Wachstum.

Der Wettbewerb im Hanfmarkt ist allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, viel mehr existiert ein weltweiter Trend für einen entspannteren Umgang mit CBD und THC. Die Strafen werden milder, die Grenzwerte höher und teilweise findet sogar eine komplette Legalisierung der Cannabispflanze auch für Freizeitzwecke statt. In den Vereinigten Staaten machte Colorado 2012 per Volksentscheid den Anfang, es folgten die US-Bundesstaaten Washington, Oregon, Nevada, Kalifornien, Alaska, Maine und Massachusetts. Am 17. Oktober 2018 folgte Kanada auf Uruguay als zweites Land, welches Cannabis legalisierte. Die Lateinamerikaner machten bereits 2013 unter dem Präsidenten Pepe Mujica den Anfang. „Wir müssen diesem unersättlichen Monster – der Drogenmafia – das Fressen wegnehmen: den finanziellen Gewinn. Diese ganze Finanzpyramide bricht zusammen, wenn niemand mehr korrumpiert werden muss,“ begründete dieser den Vorstoß. Erst in diesem Jahr folgte Mexiko mit gleicher Begründung diesem Vorbild, weitere Länder sind Peru Südafrika.

Angesichts der zunehmenden globalen Legalisierungswelle explodierte der Markt nahezu und lockte auch große Player, die nicht allein auf Hanfprodukte spezialisiert sind, wie L’Oréal und Unilever an. Mit eigenen Produkten greifen diese nun nach einem Stück vom Kuchen, der weltweit 2020 laut Zahlen von BDS Analytics bei 21,3 Milliarden US-Dollar lag. Bis 2026 erwartet das Unternehmen einen Zuwachs auf 55,9 Milliarden US-Dollar, was einer jährlichen Wachstumsrate von mehr als 17% entspricht. In Deutschland, so die Prognose, soll diese sogar bei knapp 32% liegen.

Bei all der Markteuphorie sollte der Eigenkonsum, auch dort wo er legalisiert ist, kritisch überdacht werden. Schließlich veröffentlichte der eingangs erwähnte Arzt Jacques-Joseph Moreau 1845 das über 400 Seiten starke Werk De Hachish et de l’Alienation Mentale – Études Psychologiques („Haschisch und Geisteskrankheiten – Psychologische Studien“) und zumindest für Gérard de Nerval ist nachgewiesen, dass er seit 1841 an Wahnvorstellungen litt.

Aufmacher: Image by 7raysmarketing from Pixabay

CC BY-SA 4.0 DE

 
 
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